Die norwegische Regierung hat zum 01.01.2026 die Mitnahme von selbst gefangenem Fisch / Fischprodukten auf 15 kg pro Person begrenzt. Dieses Limit darf 2x pro Jahr pro Angler ausgeführt werden.
Für 2027 ist geplant, die Exportquote auf 10 Kilo Fisch zu reduzieren, auch dann soll die Quote 2x im Jahr genutzt werden können. Süßwasserfisch (auch Lachs und Meerforelle) sind nicht Bestandteil der Quote.
Folgende Voraussetzungen zur Mitnahme von Meeresfisch aus Norwegen müssen erfüllt sein:
Aufenthalt in einer registrierten Anlage: Die Fischquote ist an ein offiziell registriertes touristisches Fischereiunternehmen gebunden. Alle unsere Partner sind registriert, daher darf die Quote von unseren Gästen in allen Kingfisher-Unterkünften genutzt werden.
Mindestalter: Die Exportquote darf nur von Gästen genutzt werden, die mindestens 12 Jahre alt sind (wichtig für Familienurlaube!).
Lückenlose Registrierung der Fänge: Alle Gäste sind verpflichtet, sich zu Beginn ihres Aufenthalts im System zu registrieren, das durch den Gastgeber zur Verfügung gestellt wird. Folgende Angaben sind dabei zwingend erforderlich: der Zeitraum des Aufenthalts, Vor- und Nachname, die vollständige Adresse sowie das Geburtsdatum jedes Gasts.
Nach jeder Ausfahrt müssen noch am gleichen Tag die Fänge in das System eingetragen werden. Meldepflichtig sind die Fischarten Dorsch, Köhler, Heilbutt, Rotbarsch und Steinbeißer. Eingetragen wird die Anzahl der gefangenen Fische dieser 5 Arten, nicht das Gewicht. Auch Ausfahrten ohne Fänge müssen mit 0 dokumentiert werden, ebenso zurückgesetzte Fische. Die Meldung der Fänge im System ist eine Sache von wenigen Minuten pro Tag.
Vollständige Zolldokumente: Nur wenn alle Personenangaben (Aufenthaltszeitraum, Name, Adresse und Geburtsdatum) im System eingetragen sind und die Fänge täglich registriert worden sind, wird das Ausfuhrdokument, das jeder Gast am Ende seines Aufenthalts erhält, von den Zollbehörden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung der Vorschriften und das Mitführen der gültigen Ausfuhrprotokolls verantwortlich sind. Der norwegische Zoll verfolgt eine Null-Toleranz-Politik. Schon ein geringfügiges Überschreiten der 15-Kilo-Grenze, ein falsches Geburtsdatum oder ein Fehler in der Adresse haben dazu geführt, dass der gesamte Fisch beschlagnahmt und ein kostspieliges Strafverfahren eingeleitet worden ist.
Wird bei einer Beanstandung auch noch der Flug verpasst, kann der Schaden schnell in die Tausende gehen!
Sollten Sie bei Ihrem Aufenthalt Fragen oder Probleme bei der Registrierung oder Meldung des Fangs haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Gastgeber, der Ihnen gerne behilflich ist.
