Kingfisher Angelreisen – Katalog 2026

168 Reisebedingungen Kingfisher Reisen – Rhein-Kurier GmbH Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (DeutscherReiseVerband) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Unser Schutz für Sie geht über die Anforderungen des Pauschalreiserechts hinaus. Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hausboot) buchen und diese nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, gewähren wir Ihnen hierfür zusätzlich zu den jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechten freiwillig den Schutz des Pauschalreiserechts (§§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB). Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege (direkt beim Veranstalter, telefonisch, per mail etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. d) Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines 20% des Reisepreises an. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, ist der Restreisepreis 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.2 oder 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die meisten Flug- und Fährtarife sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig, ebenso Rücktritts- und Umbuchungsgebühren. Gehen die Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig bei uns ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 5.1 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen. Bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Ihres Ferienhauses oder Bootes darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen. 3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsabschluss Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer kurzfristigen Erhöhung der Steuern und Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- und Emissionsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von einem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte sind unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen. Gleichzeitig verpflichten wir uns, Senkungen der oben genannten Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 5.1 Rücktritt Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände

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