Reisebedingungen
Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der
§§651 a -m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung
über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des
DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden
und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in
der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen
haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text
sorgfältig durch.
1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters
für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
Leistungsträger (z. B. Vermieter, Beförderungsunternehmen) sind von
uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären
und/oder die Anzahlung leisten; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2.Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen
Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises
an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit den
besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist,
ist der Restreisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise
nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen abgesagt
werden kann. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EURO 75 nicht, so
darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden.
Gehen die Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig bei uns ein
und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten Stornokosten bei
Ihnen geltend machen. Bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Ihres
Ferienhauses, Bootes oder Motorhomes darf der Leistungsgeber für
die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden
eine angemessene Kaution verlangen.
3.Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
der Leistungs-beschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden.
4.Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderung des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden wir
Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss
der Reisevertrages bevorstehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungs-mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können
wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags
kann der Reisepreis in dem Unfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir
Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von einem Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Preiserhöhung und gegenüber geltend machen.
5.Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es
bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns gefordertePauschale.
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können,
dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden,
so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie Sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen
Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von
50,-.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir
können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein,
so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden
Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von
EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch
machen.
8.Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9.Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben,
jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von
uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht
- Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind
insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter
im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die
Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten,
setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen
uns unter der Sammelnummer (0261) 91554-0:
Montag - Freitag 9-13 und 14-18 Uhr MEZ
Telefax: (0261) 91554-20
E-Mail: info@kingfisher.de
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm. Geben Sie bitte in jedem
Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel
und die Reisedaten an. 10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es
schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl
Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
10.4 Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen
wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
10.5 Reiseunterlagen
Sie sind verpflichtet uns umgehend zu informieren, wenn Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Unterkunftsgutscheine
etc.) nicht innerhalb der von uns genannten Frist erhalten haben. Des
Weiteren sind Sie verpflichtet, die Reiseunterlagen sofort nach Erhalt
auf Vollständigkeit/Richtigkeit zu prüfen und uns im Fall von Unstimmigkeiten
umgehen zu informieren.
10.6 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
sind Sie selbst verantwortlich. So verantworten Sie das Beschaffen
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch unsere schuldhafte Falschoder
Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für
Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von
Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir
nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und
des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter
unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
gemäß Ziffer 10.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651
c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7
Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
14. Verjährung
14.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem
Ende der Hemmung ein. 15. Versicherungen
15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden. (§ 651 k BGB). Dementsprechend
haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Generali Versicherung
AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den
Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.
15.2 Reiseversicherungen
Bitte beachten Sie, dass die in unserem Katalog genannten Reisepreise
keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb raten wir dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
die Sie innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen müssen.
Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls: Sie sind verpflichtet,
nach Eintritt des Versicherungsfall die Reise unverzüglich zu
stornieren, um die Stornokosten so niedrig wie möglich zu halten. Außerdem
empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung,
die Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und Soforthilfe bei Unfall
und Krankheit garantiert. Über die verschiedenen Versicherungsleistungen
beraten wir Sie gerne.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies
gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im
Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
16.4 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Koblenz als Sitz
des Reiseveranstalters vereinbart.
16.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den
Gerichtsstand gelten nicht,
a)wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b)wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen
Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.
18. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer
Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
19. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
19.1 Flüge
a) Ryanir, Germanwings, Luxair, British Airways, KLM und Austrian Airlines: 100%
b) Lufthansa, SAS, Condor, LTU, Aer Lingus und alle anderen von uns vermittelten Flüge: ab Austellungsdatum, spätestens jedoch 4 Wochen vor Abreise zwischen € 85,- und € 250,- je nach Fluggesellschaft. Bei Buchung von günstigen Spezialtarifen müssen die Flugscheine sofort ausgestellt werden und sind dann nicht mehr erstattbar. Somit fallen auch hier 100% Stornokosten an.
19.2 Reiseleistungen mit Ausnahme der Flüge
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern untern nicht anders angegeben.
a) Europa
bis 49 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 48. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;
b) Kanada, Alaska
bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;
Tritt ein Reiseteilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten von den verbleibenden Teilnehmern zu übernehmen.
Veranstalter
Kingfisher Reisen
Rhein-Kurier-GmbH
Postanschrift:
Postfach 200943
D-56009 Koblenz
Hausanschrift:
Pastor-Klein-Str. 17
Haus A
56073 Koblenz
Telefon 0261/91554-0
Telefax 0261/91554-20
e-mail: info@kingfisher.de
Sitz und Amtsgericht
Koblenz, HRB 2263
Geschäftsführer: Herbert Löchel (Stand 11.2010)