Reisebedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der

§§651 a -m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften

für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung

über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem

Recht) und füllen diese aus. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen

Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des

DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden

und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in

der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen

haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text

sorgfältig durch.

1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages

verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung

und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters

für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

Leistungsträger (z. B. Vermieter, Beförderungsunternehmen) sind von

uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu

geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt

des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen

des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur

Reiseausschreibung stehen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich

oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch

für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung

Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen

einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen

haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt

unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues

Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,

wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären

und/oder die Anzahlung leisten; andernfalls liegt kein Reisevertrag

zwischen Ihnen und uns vor.

2.Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung

des Sicherungsscheines erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen

Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises

an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit den

besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist,

ist der Restreisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise

nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen abgesagt

werden kann. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort

fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine

Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EURO 75 nicht, so

darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins

verlangt werden.

Gehen die Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig bei uns ein

und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag

kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten Stornokosten bei

Ihnen geltend machen. Bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Ihres

Ferienhauses, Bootes oder Motorhomes darf der Leistungsgeber für

die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden

eine angemessene Kaution verlangen.

3.Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus

der Leistungs-beschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen

Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben

in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen

Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich

vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren

Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu

erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich

informieren werden.

4.Leistungs- und Preisänderungen

4.1

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,

Änderung des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig

werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt

wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen

nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten

Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche

bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln

behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen

unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden wir

Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt

anbieten.

4.2

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten

Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder

der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren

oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden

Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss

der Reisevertrages bevorstehenden Beförderungskosten, insbesondere

die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe

der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom

Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro

Beförderungs-mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten

durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels

geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz

können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben

wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können

wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags

kann der Reisepreis in dem Unfang erhöht werden, in dem sich

die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig,

sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin

mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden

Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss

für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir

Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor

Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %

sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von einem Reisevertrag zurückzutreten

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise

zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis

für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten

Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über

die Preiserhöhung und gegenüber geltend machen.

5.Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,

können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere

Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung

der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen

anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches

entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es

bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns gefordertePauschale.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,

konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können,

dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils

anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,

die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der

ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung

der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.2 Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen

hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts,

der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden,

so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem

Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher

Höhe berechnen, wie Sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen

Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen

berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von

€ 50,-.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer

durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir

können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,

wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt

oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen

entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein,

so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis

und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich

formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen

aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise

oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden

wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten

Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich

um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung

gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag

zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung

der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn

er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten

wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert

der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen

lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch

genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von

den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen

oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,

wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine

Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,

Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die

Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen

die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten

Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren

Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht

erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise

nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar

ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,

dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten

eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen

auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden

Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,

so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von

EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch

machen.

8.Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer

Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so

können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag

gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung

der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine

angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen

Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die

Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für

die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen.

Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9.Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns

für:

• die gewissenhafte Reisevorbereitung;

• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

• die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen

Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss

eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben,

jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von

uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen

abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;

• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Erfüllungsgehilfen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten

Personen.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe

verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht

- Ihrer Mitwirkung.

Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu

einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden

Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind

insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter

im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die

Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten,

setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen

uns unter der Sammelnummer (0261) 91554-0:

Montag - Freitag 9-13 und 14-18 Uhr MEZ

Telefax: (0261) 91554-20

E-Mail: info@kingfisher.de

Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm. Geben Sie bitte in jedem

Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel

und die Reisedaten an. 10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können

Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen

(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es

schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten

wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl

Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann

den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil

des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos

waren.

10.4 Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen

wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige

(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften

lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige

nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei

Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb

21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,

die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung

oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.

10.5 Reiseunterlagen

Sie sind verpflichtet uns umgehend zu informieren, wenn Sie die erforderlichen

Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Unterkunftsgutscheine

etc.) nicht innerhalb der von uns genannten Frist erhalten haben. Des

Weiteren sind Sie verpflichtet, die Reiseunterlagen sofort nach Erhalt

auf Vollständigkeit/Richtigkeit zu prüfen und uns im Fall von Unstimmigkeiten

umgehen zu informieren.

10.6 Schadenersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz

wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel

der Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise

angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften

sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt

zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige

Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und

den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,

auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es

sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung

aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften

sind Sie selbst verantwortlich. So verantworten Sie das Beschaffen

und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser

Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen

zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch unsere schuldhafte Falschoder

Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob

fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein

wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die

nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils

je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende

Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem

Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder

ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder

auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von

einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,

ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter

bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht

werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen

ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die

Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung

mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den

Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen

beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für

Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von

Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir

nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen

die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die

Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und

des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat

der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen

Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung

kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter

unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach

Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn

er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden

ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder

Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen

gemäß Ziffer 10.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651

c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein

Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7

Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen

21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

14. Verjährung

14.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer

fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen

oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen,

verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz

sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung

des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

des Reiseveranstalters beruhen.

14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in

einem Jahr.

14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag,

der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

14.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter

Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der

Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem

Ende der Hemmung ein. 15. Versicherungen

15.1 Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises

zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen

infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters

der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen

für die Rückreise erstattet werden. (§ 651 k BGB). Dementsprechend

haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Generali Versicherung

AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit

oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den

Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

15.2 Reiseversicherungen

Bitte beachten Sie, dass die in unserem Katalog genannten Reisepreise

keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wenn Sie vor

Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei

Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten

entstehen. Deshalb raten wir dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,

die Sie innerhalb von 2 Wochen nach

Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen müssen.

Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls: Sie sind verpflichtet,

nach Eintritt des Versicherungsfall die Reise unverzüglich zu

stornieren, um die Stornokosten so niedrig wie möglich zu halten. Außerdem

empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung,

die Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und Soforthilfe bei Unfall

und Krankheit garantiert. Über die verschiedenen Versicherungsleistungen

beraten wir Sie gerne.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter

findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies

gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im

Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach

nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,

insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen

des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

16.4 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der

Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.

Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen

des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder

deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Koblenz als Sitz

des Reiseveranstalters vereinbart.

16.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den

Gerichtsstand gelten nicht,

a)wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen

internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen

dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,

etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare

Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,

für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen

Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat

nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

18. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer

Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz

gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

19. Rücktrittspauschale

(vgl. Ziffer 5.1)

19.1 Flüge

a) Ryanir, Germanwings, Luxair, British Airways, KLM und Austrian Airlines: 100%

b) Lufthansa, SAS, Condor, LTU, Aer Lingus und alle anderen von uns vermittelten Flüge: ab Austellungsdatum, spätestens jedoch 4 Wochen vor Abreise zwischen € 85,- und € 250,- je nach Fluggesellschaft. Bei Buchung von günstigen Spezialtarifen müssen die Flugscheine sofort ausgestellt werden und sind dann nicht mehr erstattbar. Somit fallen auch hier 100% Stornokosten an.

19.2 Reiseleistungen mit Ausnahme der Flüge

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern untern nicht anders angegeben.

a) Europa

bis 49 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;

vom 48. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;

b) Kanada, Alaska

bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;

vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;

ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;

Tritt ein Reiseteilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten von den verbleibenden Teilnehmern zu übernehmen.

 

Veranstalter

Kingfisher Reisen          

Rhein-Kurier-GmbH       

Postanschrift:                

Postfach 200943           

D-56009 Koblenz          

Hausanschrift:              

Pastor-Klein-Str. 17      

Haus A                          

56073 Koblenz                       

Telefon 0261/91554-0

Telefax 0261/91554-20

e-mail: info@kingfisher.de

www.kingfisher-angelreisen.de 

Sitz und Amtsgericht

Koblenz, HRB 2263 

Geschäftsführer: Herbert Löchel                  (Stand 11.2010)